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Unsere Säfte Destillate & Liköre Offene Gebinde
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Lohnabfüllung

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Unsere Angebote und Preise sind freibleibend. Betriebstörungen irgendwelcher Art sowie sonstige, vom Willen des Verkäufers unabhängige Ereignisse berechtigen uns, den Liefertermin angemessen zu verlängern und vom Vertrag unter Ausschluss jeder Schadensersatzpflicht zurückzutreten. Der Verkäufer haftet nur für vorsätzliche Handlungen seiner Erfüllungsgehilfen und im übrigen für grob fahrlässiges Verhalten. In jedem Falle ist eine Schadensersatzpflicht auf den Auftragswert beschränkt.

Die Preise verstehen sich ab Kellerei Königschaffhausen.
Lieferkosten:
Eine Paket fasst bis zu 18 Flaschen und wird mit jeweils 7,95 € Lieferkosten pro Paket berechnet.

Die offenen Liköre und Brände werden gesondert verschickt.
Die Lieferkosten berechnen sich wie folgt:
  • Es werden bis zu zwei Kanister mit 10 Liter Inhalt in einem Paket verschickt.
  • Die Kanister mit 25 Liter Inhalt werden grundsätzlich einzeln in einem Paket verschickt.
Wir berechnen pauschal 10,95 € pro Paket für die Lieferkosten inkl. Kanister.
Unsere Lieferungen erfolgen nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme.

Unsere Bankverbindung lautet:
Sparkasse Rhein-Nahe
Bad Kreuznach BLZ 560 501 80
Konto-Nr. 10 007 946
Vertragsabschluss
Mit Absenden der Bestellung und der Annahme der Bestellung durch uns, die Ihnen nicht ausdrücklich erklärt werden muss, kommt vorbehaltlich eines Widerspruchsrechtes der Kaufvertrag zustande. Die Daten Ihrer Bestellungen werden bei uns nicht gespeichert und können nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden. Sie können die Bestelldaten aber unmittelbar nach dem Abschicken, ausdrucken. Bitte bewahren Sie daher alle Dokumente und Nachrichten, die Sie von uns erhalten, sorgfältig auf.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Bestellung ist verbindlich, und mit Ihr erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Zur Bestellung berechtigt sind ausschließlich Personen über 18 Jahre.
Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung, bei Schecks und Wechseln bis zur Einlösung derselben, unser Eigentum. Trotz des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer berechtigt, die Ware im normalen Geschäftsgang in den Verkehr zu bringen. Beim Weiterverkauf gehen die aus dem Weiterverkauf entstehen- den Forderungen gegen den Dritten in Höhe der ursprünglichen Rechnungsbeträge sicherheitshalber auf uns über, ohne dass dies im besonderen Fall vereinbart sein muss. Wenn vom Käufer außergewöhnliche Verfügungen erfolgen, wie Totalausverkauf, Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen, oder wenn Pfändungen in sein Vermögen vorgenommen werden oder wenn er uns oder einem Dritten gegenüber einen Wechsel protestieren lässt oder seine Zahlungen einstellt, dann werden unsere sämtlichen Forderungen, ohne Rücksicht auf zahlungshalber gegebene Wechsel oder früher vereinbarte Zahlungstermine, sofort fällig und das Recht zum Weiterverkauf der gelieferten Ware endigt. Vor erfolgter Zahlung darf der Käufer die Ware an einen Dritten weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Eingriffe von dritter Seite in das Eigentum an der gelieferten Ware sind uns sofort mitzuteilen.
Mängelrügen:
Die Ware ist sofort bei der Übernahme zu prüfen. Beanstandungen müssen sofort dem Kraftfahrer oder einem anderen Mitarbeiter unserer Firma mitgeteilt werden. Bei berechtigten Beanstandungen wird der beanstandete Teil der Ware spesenfrei ersetzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mit Annahme des Lieferscheins bzw. der Rechnung wird unter Verzicht auf jegliche Einrede die Richtigkeit der Verpackungsabrechnung sowie der Warenlieferung anerkannt.
Leergut:
Flaschen und Kisten beleiben unser unveräußerliches Eigentum, auch wenn Pfand dafür hinterlegt wurde. Sie werden nur leihweise gemäß §§ 98 ff und 607 ff BGB überlassen. Sie dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden und müssen bei der nächsten Lieferung spätestens aber nach 3 Monaten in gutem, brauchbarem Zustand zurückgegeben werden. Jegliche andere Verwendung als durch die Lieferfirma ist untersagt. Ist die Sicherheit des Leihgutes nicht mehr gewährleistet, so können wir sofortige Rückgabe, Bezahlung oder Sicherstellung des Leergutes verlangen. Fehlende Flaschen und Kisten sind nach Feststellung des Verlustes mit uns zum jeweiligen Neuanschaffungspreis zu verrechnen. Bezahlte Flaschen und Kisten werden bei späterer Rückgabe zum gleichen Preis rückvergütet. Fremde Flaschen und Kisten werden nicht angenommen. Bei Auflösung der Geschäftsverbindung sind Flaschen und Kisten sofort zurückzugeben. Der klagbare Anspruch auf Rückgabe des Leergutes verjährt nach 30 Jahren.
Erfüllungsort für Lieferung, Abnahme, Eigentumsübertragung und Rückgabe des Leergutes ist der Sitz unserer Firma: 79346 Endingen-Königschaffhausen, Gerichtsstand ist je nach Wahl des Verkäufers Bad Kreuznach oder Freiburg.
St. Katharinen-Kellerei GmbH Endinger Strasse 8
D-79346 Endingen-Königschaffhausen

info@st-katharinen-kellerei.de

Geschäftsführer:
Helmut Hassler, Ottmar Ruf

REGISTERGERICHT Freiburg HRB 270057
USTNR: DE 811210487
St-Nr. 06/655/5004/0